Ampeln

Die Hansestadt Wismar hat insgesamt 39 Lichtsignalanlagen an Kreuzungen, Einmündungen oder zur Querung der Fußgänger. Dabei sind 22 Ampeln in Zuständigkeit der Hansestadt, 11 Ampeln in Zuständigkeit des Straßenbauamtes Schwerin und 5 Ampeln gehören zuständigkeitshalber zum Landkreis Nordwestmecklenburg.

Für die Sicherheit im Straßenverkehr sind die Ampeln unverzichtbar – die Aufrechterhaltung der Funktionalität ist unsere Aufgabe.