Am Markt, Marktplatz, Mecklenburger Straße, Großschmiedestraße, St.–Marien-Kirchhof, Breite Straße, Bademutterstraße, Gerberstraße, Lübsche Straße (von Neustadt bis Johannisstraße), Dankwartstraße (von Grüne Straße bis Sargmacherstraße):
je angefangene 20 Minuten: 0,50 €
maximale Parkdauer: 180 Minuten
Dankwartstraße (von Am Schilde bis Grüne Straße), Am Schilde, Papenstraße, Lübsche Straße (von Wallstraße bis Baustraße), Claus-Jesup-Straße, Am Platz, Runde Grube, Ziegenmarkt, Bohrstraße, Scheuerstraße, Spiegelberg, Hinter dem Chor,
ABC-Straße, Schweinsbrücke, Mühlenstraße, Baustraße:
je angefangene 30 Minuten: 0,50 €
maximale Parkdauer: 240 Minuten
Alle Informatione zu den Parkgebühren und -entgelten können Sie auch nachlesen:
Parkgebührenordnung vom 02.05.2019 (Lesefassung)
Benutzungs- und Entgeltordnung für Parkierungsanlagen in der Hansestadt Wismar (Lesefassung)
Bei den obenstehenden Satzungen handelt es sich jeweils um eine Lesefassung. Diese Lesefassung enthält die fortlaufend eingearbeiteten Änderungen und ist keine öffentliche Bekanntmachung. Entsprechend der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar erfolgt die Veröffentlichung von Satzungen auf der Homepage der Stadt. Die öffentliche Bekanntmachung der amtlichen Ursprungsfassungen sowie aller Änderungssatzungen finden Sie auf der Internetseite der Hansestadt Wismar unter der Rubrik „Ortsrecht & Satzungen“. https://www.wismar.de/Ortsrecht&Satzungen