Bewohnerparken

Was bedeutet Bewohnerparken in Wismars Altstadt?

Beim Bewohnerparken Altstadt Wismar werden entsprechend der rechtlichen Möglichkeiten der Straßenverkehrsordnung (StVO) etwa 50% der öffentlichen Parkflächen in der Altstadt für Bewohner reserviert. Auf diesen Parkflächen darf nur der Inhaber eines Bewohnerparkausweises parken.

Zusätzlich können die Inhaber eines Bewohnerparkausweises auf den gebührenpflichtigen Stellplätzen der Altstadt Montag bis Freitag von 17 Uhr bis 19 Uhr sowie Sonnabend und Sonntag ganztägig parken. Ausgenommen davon sind die Parkplätze Marktplatz und Marienkirchplatz.

Wo darf ich mit einem Bewohnerparkausweis parken?

Die Altstadt ist in 2 Bewohnerparkzonen A und B unterteilt. Die Grenze verläuft entlang der Lübschen Straße und der Altwismarstraße. Der Anwohnerparkausweis wird entsprechend der Anschrift des Antragstellers für eine der beiden Parkzonen ausgestellt.

Altstadtplan mit Anwohnerparkzonen

Wer erhält einen Bewohnerparkausweis?

Die Bürgerschaft beschließt, dass ein in Wismar meldebehördlich registrierter Bewohner:

  1. der in dem ausgewiesenen Bewohnerparkbereich mit seinem Hauptwohnsitz gemeldet ist und dort tatsächlich wohnt,
  2. der nachweislich keinen privaten Stellplatz in seiner Parkzone besitzt oder angemietet hat,
  3. eine gültige Fahrerlaubnis nachweisen kann, und
  4. für den ein Kraftfahrzeig mit weniger als 2,8 t Gesamtgewicht als Halter zugelassen ist oder ein Kraftfahrzeug mit weniger als 2,8 t Gesamtgewicht nachweislich zur ständigen Benutzung hat

auf Antrag einen Bewohnerparkausweis erhält.

Jeder anspruchsberechtigte Bewohner erhält nur einen Parkausweis. Die Erteilung der Bewohnerparkausweise erfolgt im übrigen nach der Verwaltungsvorschrift zu §45 StVO.

„Drucksache 0555-34/12“ Auszug aus dem Protokoll der 34. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar am 31. Mai 2012

Was kostet ein Bewohnerparkausweis?

Die Gebühren, die für einen Bewohnerparkausweis erhoben werden, sind keine Parkgebühren sondern Verwaltungsgebühren (nach bundesgesetzlichen Vorschriften). Die Gebühr beträgt 30 €/Jahr.

Wo erhalte ich einen Bewohnerparkausweis?

Der Bewohnerparkausweis kann im Ordnungsamt oder im Bürgerbüro (BürgerServiceCenter, Am Markt 11 im Stadthaus) beantragt werden.

Welche Voraussetzungen gibt es für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises?

Der Bewohnerparkausweis ist antragspflichtig. Folgende Dokumente müssen Sie bei Antragsstellung vorlegen:

  • Personalausweis
  • Führerschein
  • Vorlage des Fahrzeugscheines oder des Fahrzeugbriefes
  • bei einer Nutzungsüberlassung eine schriftliche Erklärung des Fahrzeughalters zur Nutzungsüberlassung

Was gilt im Falle der Nutzung eines Ersatzfahrzeugs?

Bei einem kurzzeitigen Ausfall des im Bewohnerparkausweis genannten Fahrzeuges z. B. durch Reparatur, wird ein gesonderter Ausweis für das Ersatzfahrzeug ausgestellt.

Dieser weiße Ausweis ist dann neben den bisherigen grünen Bewohnerparkausweis zu legen.

Die Beantragung und Ausstellung eines Ersatzausweises erfolgt im Ordnungsamt oder im Bürgerbüro.
In Einzelfällen ist auch eine Kontaktaufnahme per Telefon bzw. E-Mail möglich.

Was soll mit dem Bewohnerparken erreicht werden?

Bereits im Jahr 2010 war abzusehen, dass das Parken in der Altstadt von Wismar ohne Reglementierung nicht mehr möglich war. Die Anzahl der Fahrzeuge bzw. Einwohner in der Altstadt steigt stetig an. Hinzu kommt ein ständig wachsendes Interesse von Touristen an unserer Stadt.

Aus diesen Gründen wurde ein Konzept über den ruhenden Verkehr in der Altstadt von Wismar erstellt. Hierin sind alle Benutzergruppen bedacht. Für die Bewohner ist es wichtig, dass ein Kontingent für sie dauerhaft festgeschrieben wird und sie nicht eine Verdrängung durch die steigende Anzahl von Touristen und Beschäftigten erfahren.

Gleichzeitig kann durch das Bewohnerparken der Verkehrsfluss in der Altstadt reglementiert werden, so dass der Parksuchverkehr verringert und die Wohnqualität erhöht wird.

Für das Bewohnerparken wird das Trennsystem in Wismar eingeführt. Das bedeutet:

  • Straßen in denen das sogenannte Bewohnerparken gilt, stehen nur den Bewohnern zur Verfügung
  • Straßen in denen Kurzzeitparken gilt, werden mit Parkscheinautomaten bewirtschaftet

Das Be- und Entladen ist in beiden Bereichen kostenlos.