Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer erhalten erstmals Gebührenbescheide

Die bisher einheitliche Abwassergebühr beinhaltete sowohl die Kosten für die Schmutz-, als auch die für die Niederschlagswasserbeseitigung. Nach der aktuellen Rechtsprechung ist dies nicht mehr zulässig.

Die bisherige Abwassergebühr wird in eine Gebühr für Schmutzwasser und eine Gebühr für Niederschlagswasser aufgespalten. Diese bemisst sich nach der sogenannten versiegelten Fläche. Es handelt sich also nicht um eine zusätzliche Gebühr für Niederschlagswasser. Das Schmutzwasser wird, wie bisher auch, durch die Stadtwerke Wismar abgerechnet.

Alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer in Wismar haben im letzten Jahr einen sogenannten Erhebungsbogen erhalten. Dazu gehörte eine schematische Darstellung des jeweiligen Grundstücks mit Angaben zu Dachflächen sowie voll-, teil- und schwachversiegelten Flächen, jeweils in Quadratmetern. Waren diese Flächen nicht korrekt dargestellt, also wurden zu viele oder zu wenige Flächen berücksichtigt, konnte der zugestellte Erhebungsbogen mit den Korrekturen/Hinweisen innerhalb von vier Wochen per Post oder per E-Mail an niederschlagswasser@evb-hwi.de zurückgeschickt werden. Es erfolgte dann eine Prüfung und ggf. Korrektur. Diese bilden nun die Grundlage für die zugestellten Gebührenbescheide.

Für Rückfragen zu Ihren Bescheiden nutzen Sie bitte nach Möglichkeit die E-Mail Adresse niederschlagswasser@evb-hwi.de  

Zudem steht für Rückfragen die Hotline 03841 749 749 während unserer Öffnungszeiten zur Verfügung.

Sofern Sie dem EVB ein Sepa Lastschriftmandat erteilen möchten, reichen Sie dieses bitte bis zum 31.01.2026 ein, dann wird auch der nun zugestellte Bescheid ganz bequem bei Ihnen abgebucht.