Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer erhalten Erhebungsbögen

Die bisher einheitliche Abwassergebühr beinhaltete sowohl die Kosten für die Schmutz-, als auch die für die Niederschlagswasserbeseitigung. Nach der aktuellen Rechtsprechung ist dies nicht mehr zulässig.

Die bisherige Abwassergebühr wird in eine Gebühr für Schmutzwasser und eine Gebühr für Niederschlagswasser aufgespalten. Diese bemisst sich nach der sogenannten versiegelten Fläche. Es handelt sich also nicht um eine zusätzliche Gebühr für Niederschlagswasser.

Alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer in Wismar erhalten zwischen Ende Mai und Mitte Juni 2025 ein Anschreiben des Entsorgungs- und Verkehrsbetriebes (EVB) der Hansestadt Wismar. Dazu gehört eine schematische Darstellung des jeweiligen Grundstücks mit Angaben zu Dachflächen sowie voll-, teil- und schwachversiegelten Flächen, jeweils in Quadratmetern.

Sind diese Flächen nicht korrekt dargestellt, also wurden zu viele oder zu wenige Flächen berücksichtigt, kann der zugestellte Erhebungsbogen mit den Korrekturen/Hinweisen innerhalb von vier Wochen per Post oder per E-Mail an niederschlagswasser@evb-hwi.de zurückgeschickt werden. Zudem steht ab dem 26. Mai 2025 für Rückfragen die Hotline 03841 749749 (montags bis freitags jeweils von 8.00 bis 18.00 Uhr) zur Verfügung.

 

Muster Erhebungsbogen und Anschreiben

Häufig gestellte Fragen

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