Sperrmüll
Zweimal im Jahr hat jeder private Haushalt der Hansestadt Wismar die Möglichkeit, eine kostenfreie Sperrmüllabfuhr im haushaltsüblichen Umfangs bis zu maximal 3 m³ pro Abfuhr zu beantragen. Die Regelungen dazu können im §16 Abs.7 der Satzung über die Abfallentsorgung der Hansestadt Wismar - Abfallsatzung - in der aktuellen Fassung nachgelesen werden. Die Sperrmüllkarten werden in diesem Jahr im Dezember für das kommende Jahr über die WISMAR-ZEITUNG verteilt.
Bitte nutzen Sie auch das untenstehende Formular für die Abfuhr-Anmeldung. Füllen Sie die Anzahl und die Art der zu entsorgenden Gegenstände sorgfältig aus. Sie erhalten einen Termin für Ihre Sperrmüll-Abfuhr, wenn wir den zu entsorgenden Sperrmüll in unsere Tourenplanung aufgenommen haben. Der Sperrmüll ist frühestens am Vorabend des Abfuhrtermins am Abfallbehälterstandplatz bereitzustellen.
Da eine getrennte Abholung erfolgt, muss er:
- unfall- und verkehrssicher
- unverpackt und sichtbar
- getrennt nach Holzteilen, Polstermöbeln und Teppichen
am Fahrbahnrand bereitgestellt werden. Im Bereich Wendorf, Friedenshof, Kagenmarkt und im Wohngebiet Köppernitztal ist der Sperrmüll an Ihrem Müllcontainerstellplatz abzulegen.
Kein Sperrmüll sind
- Plastikteile
- Glasteile
- Bauschutt und Baustellenabfälle
- Auto- und Motorradteile
- Elektrogeräte und Metallschrott
Diese Abfälle können Sie selbst auf dem Abfallwirtschaftshof anliefern. Oder Sie nutzen unseren Containerdienst.