Bioabfall

Die braune Biotonne kann in Wismar für die getrennte Sammlung von Bioabfällen bereits seit 1990 freiwillig genutzt werden. Seit dem 1. Januar 2015 ist sie nun Pflicht für alle Grundstücksbesitzer in Wismar. Damit sind auch alle Wismarer und Wismarerinnen aufgerufen, ihren Bioabfall künftig getrennt zu sammeln und in der Biotonne entsorgen.

Grundlage ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz aus dem Jahr 2012. Danach sind kompostierbare Bioabfälle von anderen Abfällen wie beispielsweise Papier, Glas oder Restmüll getrennt zu sammeln und zu entsorgen. Auch alle Wismarer können damit einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Denn neben der Vermeidung ist die Verwertung von Abfällen die beste Lösung zur Schonung von Ressourcen und Natur. So wird aus Ihren sorgfältig getrennten Bioabfällen hochwertiger Kompost erzeugt, der auf landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Flächen oder zur Energiegewinnung in Biogasanlagen eingesetzt wird. Damit entsteht ein natürlicher Kreislauf ganz ohne Abfall.

Entleerung der Biotonne

Die Entleerung der Biotonne findet von März bis November wöchentlich und von Dezember bis Februar vierzehntäglich jeweils in den geraden Kalenderwochen statt.

Da jahreszeitlich bedingt in einigen Monaten besonders viel Gartenabfälle anfallen, könnte das vorhandene Biogefäß zeitweise nicht ausreichen. Für diesen Fall können Sie einen Kompostsack zur Entsorgung von Gartenabfällen erwerben. Den können Sie am Entsorgungstag zur Biotonne stellen.

Erhältlich sind die Kompostsäcke  

  1. beim Service Werftstraße 1
  2. beim Abfallwirtschaftshof Müggenburg
  3. im Bürger-Service-Center im Stadthaus.

Bestellung einer Biotonne

Informieren Sie uns schriftlich, wenn Sie als Grundstückseigentümer eine Biotonne an-, ab- oder ummelden möchten. Oder nutzen Sie ganz einfach unser Online-Formular.