Zur An- und Abmeldung
von Abfallgefäßen sind ausschließlich Grundstückseigentümer oder Wohnungsbauträger
berechtigt. Als Mieter wenden Sie sich bitte an den Eigentümer Ihrer
Wohnung. Sollte Ihr Mietvertrag bereits eine Regelung hierzu enthalten, können Sie unter Vorlage des Mietvertrages entsprechende Abfallbehälter anmelden. Für den Tausch oder die Abholung stellen Sie das Gefäß bitte
gut sichtbar an die Grundstücksgrenze.