Tag für Tag
ist das Team der EVB Straßenreinigung im Einsatz, um die Straßen
und Plätze sauber zu halten.
Die Reinigung der Bürgersteige ist grundsätzlich Sache der Anlieger.
Dies ist in der Straßenreinigungssatzung festgelegt.
Übrigens:
Für die Straßenreinigung
zahlen Sie eine Gebühr, die jährlich in der Gebührensatzung
festgelegt wird.
Helfen Sie alle mit,
dass Wismar eine saubere Stadt bleibt!
Verschneite
Fußwege
Für den Winterdienst
auf Bürgersteigen sind stets die Grundstückseigentümer verantwortlich.
Um Unfälle zu vermeiden, müssen die Gehwege umgehend
nach jedem Schneefall in einer Breite von ca. 1,50 m geräumt
und bei Glätte
sofort gestreut werden.
Bitte schieben Sie die Schneemassen nicht auf die Fahrbahn,
sondern möglichst
in den Vorgarten.
Winterdienstpflicht
der Bürger:
Die vorgegebenen
Zeiten gelten für die Beseitigung von Schnee und Glätte:
In der Zeit von 8.00 bis 20.00 Uhr muß unverzüglich
nach beendetem Schneefall / Entstehen gefegt / gestreut
werden.
Wenn es nach 20.00 Uhr zu Schneefall oder Glätte
kommt, muß dies bis 8.00 Uhr am folgenden Tag beseitigt
werden.
Bei Schneefall an Sonn- und Feiertagen bitte bis 9.00
Uhr des folgenden Tages räumen.
Auftauende Mittel dürfen nicht eingesetzt werden
!