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Winterdienst & Platz- und Straßenreinigung


Platz- und Straßenreinigung
Tag für Tag ist das Team der EVB Straßenreinigung im Einsatz, um die Straßen und Plätze sauber zu halten.

Die Reinigung der Bürgersteige ist grundsätzlich Sache der Anlieger. Dies ist in der Straßenreinigungssatzung festgelegt.

Übrigens:
Für die Straßenreinigung zahlen Sie eine Gebühr, die jährlich in der Gebührensatzung festgelegt wird.

Helfen Sie alle mit, dass Wismar eine saubere Stadt bleibt!
Verschneite Fußwege
Für den Winterdienst auf Bürgersteigen sind stets die Grundstückseigentümer verantwortlich. Um Unfälle zu vermeiden, müssen die Gehwege umgehend
nach jedem Schneefall in einer Breite von ca. 1,50 m geräumt und bei Glätte
sofort gestreut werden.

Bitte schieben Sie die Schneemassen nicht auf die Fahrbahn, sondern möglichst
in den Vorgarten.

Winterdienstpflicht der Bürger:
Die vorgegebenen Zeiten gelten für die Beseitigung von Schnee und Glätte:
  • In der Zeit von 8.00 bis 20.00 Uhr muß unverzüglich nach beendetem Schneefall / Entstehen gefegt / gestreut werden.
  • Wenn es nach 20.00 Uhr zu Schneefall oder Glätte kommt, muß dies bis 8.00 Uhr am folgenden Tag beseitigt werden.
  • Bei Schneefall an Sonn- und Feiertagen bitte bis 9.00 Uhr des folgenden Tages räumen.
  • Auftauende Mittel dürfen nicht eingesetzt werden !

Genaueres können Sie auch der Straßenreinigungssatzung entnehmen.

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