Winterdienst

Im Winter besteht unsere Hauptaufgabe darin, Straßen vom Schnee zu befreien und auf Wegen die Glätte zu beseitigen. Dies geschieht nach einem genau festgelegten Räum- und Streuplan. In diesem ist unter anderem die Reihenfolge der zu räumenden Straßen nach der Dringlichkeit festgelegt.

Damit alle sicher und entspannt zur Arbeit und auch wieder nach Hause kommen, sind wir von früh bis spät auf den Straßen unterwegs und legen pro Winter rund 40.000 Kilometer zurück.

Wir bitten hierbei um Verständnis, wenn die Winterdienstfahrzeuge bei Schneefall nicht an allen Stellen gleichzeitig sein können. Oft ist es der Stadtreinigung auch nicht möglich, in Wohnstraßen ausreichend zu räumen, da diese durch parkende Fahrzeuge zugestellt sind.

Wir bitten deshalb darauf zu achten, dass die Fahrzeuge auf der Straße so abgestellt werden, dass die Räum- und Streufahrzeuge gefahrlos passieren können.

Auch bitten wir um Verständnis, wenn durch das Räumfahrzeug eventuell von Ihnen bereits freigemachte Parkplatzzufahrten, Zugänge oder ähnliches wieder zugeschoben werden sollten. Dies ist oft leider nicht anders möglich. Die Mitarbeiter der Stadtreinigung bemühen sich jedoch, soweit als möglich rücksichtsvoll zuarbeiten.

Winterdienstpflicht für Grundstückseigentümer

Grundstückeigentümer sind im Winter gefordert. Denn die Beseitigung von Schnee und Glätte auf den Gehwegen einschließlich der gleichzeitig als Radweg ausgewiesenen Gehwege liegt in der Pflicht der Anlieger. Lesen Sie mehr dazu.